Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma profonts

1. Allgemeines - Geltungsbereich

Die nachfolgenden Verkaufsbedingungen der Fa. profonts Peter Rosenfeld (im folgenden: Fa. PROFONTS) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, daß wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

 

2. Angebot - Vertragsschluß

Die Angebote der Fa. PROFONTS sind freibleibend, sofern sie im Angebotstext nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung der Fa. PROFONTS oder durch die Ausführung der Bestellung zustande. Bei schriftlicher Auftragsbestätigung ist deren Inhalt maßgeblich; mündliche Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung der Fa. PROFONTS.

 

3. Lizenzbestimmungen

Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung der Software auf bis zu fünf (5) Computern. Wird die Software auf einer Platte installiert und auf mehr als fünf (5) Rechnern genutzt, muss eine zusätzliche Lizenz von PROFONTS erworben werden. Sie ist gegen einen entsprechenden Aufpreis gemäß der Lizenz zur Mehrfachnutzung bei PROFONTS zu erwerben. Als Beleg für das rechtmäßige Erwerben des Nutzungsrechts ist die Rechnung (oder Quittung) für den geleisteten Aufpreis sorgfältig aufzubewahren; Die Software ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche und geschützte Informationen. Sie müssen auf allen Kopien alle Urheberrechtshinweise und sonstige vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen, die auf der Originalkopie der Software enthalten sind, anbringen. Schriften von Drittanbietern unterliegen möglicherweise andern Lizenzbedingungen. Diese sind beim Erwerb ggf. zu erfragen.

 

4. Lieferung

Die Fa. PROFONTS haftet - auch soweit in der Auftragsbestätigung Liefertermine angegeben oder garantiert werden - nicht für Verzögerungen bei der Lieferung, die nicht von ihr verschuldet sind. Das gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen oder bei Lieferverzögerungen von Zubringerfirmen. Teillieferungen und Teilrechnungen für funktionsfähige Einheiten sind zulässig.

 

5. Preise

Alle Preise verstehen sich in EUR und zuzüglich der Verpackungs,- Transport- und Transportversicherungskosten.

 

6. Zahlung und Eigentumsvorbehalt

Rechnungsbeträge sind sofort bei Auslieferung der Ware und ohne jeden Abzug fällig. Das gilt entsprechend, wenn die Lieferung auf elektronischem Wege erfolgt. Die Fa. PROFONTS behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen und die Übertragung der oben in Ziffer 3 genannten Nutzungsrechte solange vor, bis sämtliche Forderungen gegen den Kunden - auch aus anderen Verträgen - erfüllt sind. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Fa. PROFONTS Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank beanspruchen, sofern nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird.

 

7. Mängelgewährleistung, Rücktrittsrecht, Schadenersatz und Zurückbehaltungsrecht

Beschaffenheits- und Leistungsangaben in Prospekten gelten nicht als zugesicherte Eigenschaften, es sei denn, daß in der schriftlichen Auftragsbestätigung etwas anderes ausdrücklich erklärt wird. § 434 BGB ist abbedungen. Sofern ein von der Fa. PROFONTS zu vertretender Mangel des Kaufgegenstandes vorliegt, ist die Fa. PROFONTS nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Beseitigt die Fa. PROFONTS einen Mangel innerhalb einer ihr gesetzten angemessenen Frist nicht, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche auf Schadenersatz, z.B. für Produktionsausfall, entgangenen Gewinn, Mehrverbrauch an Material und dgl., sind ausgeschlossen. Dieser Ausschluß gilt nicht, wenn der Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Fa. PROFONTS verursacht wird. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrechte nur in dem Umfang ausüben, der in einem angemessenen Verhältnis zu dem von der Fa. PROFONTS noch nicht erbrachten Teil der Leistung steht.

 

8. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.