Allgemeine Lizenzbedingungen der Fa. profonts Peter Rosenfeld
Bitte lesen Sie dieses Dokument sorgfältig, bevor Sie die Verpackung öffnen bzw. die digitalen Daten auspacken. Durch Öffnen der Verpackung bzw. durch Öffnen der gepackten Datei erkennen Sie die Lizenzbestimmungen an.
Sind Sie mit den Bestimmungen nicht einverstanden, benutzen Sie die Daten nicht.
Die vorliegenden Daten enthalten Software und/oder digitale, maschinenlesbare, skalierbare Schriftartengliederungsdaten (Fonts), in einem besonderen Format verschlüsselt, ggf. zusammen mit einem ihren Gebrauch unterstützenden Programm und wird Ihnen von PROFONTS nur zum Gebrauch als Lizenznehmer überlassen, jedoch nicht verkauft. Die Nutzung dieser Daten ist durch die Bestimmungen des Lizenzvertrages beschränkt, wobei sich PROFONTS alle Rechte vorbehält, die Ihnen nicht ausdrücklich übertragen werden. Der Datenträger, auf dem die Daten übertragen wurden, gehört Ihnen. Die Daten sind ausschließlich für Ihr eigenes Geschäft oder Ihre persönliche Nutzung.
1. Lizenz
Diese Lizenz erlaubt Ihnen die Benutzung der Software auf bis zu fünf (5) Computern. Wird die Software auf einer Platte installiert und auf mehr als fünf (5) Computern genutzt, muss eine zusätzliche Lizenz von PROFONTS erworben werden. Sie ist gegen einen entsprechenden Aufpreis gemäß der Lizenz zur Mehrfachnutzung bei PROFONTS zu erwerben. Als Beleg für das rechtmäßige Erwerben des Nutzungsrechts ist die Rechnung (oder Quittung) für den geleisteten Aufpreis sorgfältig aufzubewahren. Die Software ist urheberrechtlich geschützt und enthält vertrauliche und geschützte Informationen. Sie müssen auf allen Kopien alle Urheberrechtshinweise und sonstige vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen, die auf der Originalkopie der Software enthalten sind, anbringen.
Schriften von Drittanbietern unterliegen möglicherweise anderen Lizenzbedingungen. Diese sind beim Erwerb ggf. zu erfragen. Der Begriff Software bzw. Daten schließt jegliche Updates, Upgrades, Erweiterungen, veränderte Versionen und Arbeitskopien, an denen Ihnen hiernach eine Nutzungslizenz eingeräumt wird, ein.
2. Beschränkungen
2.1 Sie dürfen Kopien der Daten nicht an andere verkaufen, vertreiben oder übertragen. Die Daten enthalten Betriebsgeheimnisse, die streng vertraulich zu halten sind und nicht in eine allgemein lesbare Form gewandelt werden dürfen.
2.2 Es ist nicht gestattet, die Daten zu verändern, sie mit anderen Softwareprogrammen zu mischen, sie zu dekompilieren, Module daraus zu eigenen Entwicklungen oder die in den Daten enthaltenen technischen Lösungen zu anderen Zwecken als dem Betrieb Ihres eigenen Computers zu benutzen.
2.3 Modifikationen der Daten sind Ihnen nur gestattet, soweit sie notwendig sind, um Ihre persönlichen Design-Anforderungen zu erfüllen. Die zu diesem Zwecke angefertigten Modifikationen unterliegen in jeder Hinsicht den Regelungen dieses Nutzungsvertrages.
2.4 Sie sind bei Einhaltung aller nachfolgenden Bedingungen berechtigt, dieses Nutzungsrecht an einen Dritten zu übertragen:
a) Der Erwerber erkennt sämtliche Bestimmungen dieses Vertrages als für ihn verbindlich an und übernimmt entsprechende Verpflichtungen und
b) Sie vernichten sämtliche Kopien der Daten und Dokumentation einschließlich aller Kopien Ihres Hardware-Gerätes.
2.5 Ausschließlich zum Zwecke der Ausgabe bestimmter Dateien dürfen Sie eine Kopie derjenigen Daten (Fonts), die Sie zur Erstellung der betreffenden Datei benutzt haben, zu einem kommerziellen Belichtungsstudio oder einem anderen Service-Unternehmen geben, sofern dieses Service-Unternehmen Ihnen glaubhaft versichert hat, dass es ein Recht zur Nutzung der fraglichen Daten (Fonts) ordnungsgemäß erworben hat. Sie dürfen die Daten in ein Dokument nur einfügen, um dieses Dokument zu drucken oder anzuschauen, jedoch dürfen Sie das Dokument nicht mit den Daten (Fonts) an Dritte geben, z.B. im Internet oder auf CD-ROM. Falls Sie die Daten für solche Zwecke benutzten möchten, wenden Sie sich bitte an PROFONTS wegen einer speziellen Nutzungslizenz, für die eine zusätzliche Gebühr erhoben wird.
3. Dauer
Diese Lizenz gilt bis zu Ihrer Beendigung. Sie endet, wenn Sie eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages nicht einhalten und einer solchen Verletzung der Richtlinien nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen, berechnet vom Zeitpunkt der Benachrichtigung durch URW++, abgeholfen worden ist. Bei Beendigung haben Sie die Daten sowie alle Kopien davon zu vernichten. Sie können den Lizenzvertrag jederzeit dadurch beenden, dass Sie die Daten, einschließlich aller Kopien davon, vernichten.
4. Garantie und Haftungsbeschränkungen
Jedwede Gewährleistungsansprüche wegen eventueller Mängel an den PROFONTS Daten sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. PROFONTS garantiert auf die Dauer von neunzig (90) Tagen nach Lieferung, dass die Daten gemäß den von PROFONTS beschriebenen Spezifikationen funktionieren und dass der Datenträger frei von Material- und Ausführungsfehlern ist. PROFONTS haftet in keinem Fall für etwaige direkt oder indirekt verursachte Schäden oder Folgeschäden (z.B. Gewinnverluste, Betriebsunterbrechung oder Verluste von Geschäftsinformationen), die aufgrund der Verwendung oder der Nichtanwendbarkeit der Daten oder der begleitenden Dokumentation entstehen, selbst wenn PROFONTS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Im Fall einer berechtigten Mängelrüge kann PROFONTS nach eigener Wahl die mangelhaften Daten ersetzen oder den Kaufpreis erstatten, wenn die mangelhafte Software mit dem Kaufnachweis an PROFONTS eingesandt wird.
5. Zahlungsbedingungen
Das vereinbarte Nutzungsentgelt wird ohne Abzug beglichen. Erfolgt keine Zahlung, erlischt das Recht zur Nutzung der Daten.
6. Gerichtsstand
Dieser Lizenzvertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Er enthält sämtliche Vereinbarungen, welche die Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstandes getroffen haben und ersetzt alle vorhergehenden mündlichen oder schriftlichen Abreden. Dieser Lizenzvertrag bleibt im Zweifel auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Gedanken möglichst nahe kommen. Mit Vollkaufleuten gilt Gerichtsstand Hamburg als vereinbart.
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Peter Rosenfeld
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